Service-Level-Agreement
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Präambel
Das erfolgreiche Outsourcing von IT-Dienstleistungen erfordert eine transparente Definition der Kunden- Lieferanten-Beziehung. Yves Vogl („Provider“) und der Kunde werden die vom Provider zu erbringenden Leistungsqualitäten (nachfolgend „Service Level“) in dem nachfolgenden Service Level Agreement („SLA“) regeln.
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Definitionen
Service Level
Festgelegte und messbare Kriterien für die Erbringung einer bestimmten Leistungsqualität durch den ProviderVerfügbarkeit [%]
100 * ( (vereinbarte Servicezeit – ungeplante Ausfälle innerhalb der Servicezeit ) / vereinbarte Servicezeit).
Die vereinbarte Servicezeit enthält nicht Zeitfenster für geplante Systemwartungen (siehe §6 Wartungsfenster).MTTR (engl. mean time to repair) [t]
Mittlere Zeit zur Durchführung einer Reparatur bzw. der Wiederherstellung des Betriebes. -
Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
Dieses SLA gilt nur für das mit dem SLA versendete Angebot und dem hieraus geschlossenen Leistungsvertrag. Sonstige Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden bleiben hiervon unberührt. Das SLA ist nicht auf andere Produktbereiche übertragbar. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die Vereinbarungen im entsprechenden Leistungsvertrag Vorrang vor den Bestimmungen des SLAs. Daneben gelten die Allgemeinen und entsprechenden besonderen Geschäftsbedingungen des Providers.
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Garantierte Service Levels
Die vereinbarten Service Levels gelten als erfüllt, wenn die vereinbarten Schwellenwerte dieser Leistungsvereinbarungen im Messzeitraum vom Provider erreicht werden. Der Messzeitraum für die Auswertung der Service Level beträgt, wenn im Einzelnen nachstehen nicht anders geregelt, einen Kalendermonat.
(1) Verfügbarkeit des Netzwerks 99,5% im Jahresmittel
(2) Verfügbarkeit der System-Services 99,0% im JahresmittelSollte das obige Service Level unterschritten werden, gewährt der Provider eine Gutschrift in Höhe einer Tagesmiete (1/30-Monatsmiete) je angefangene 30 Minuten Unterschreitung des Service Levels, jedoch maximal 50% der Monatsmiete der betroffenen Dienstleistung.
Als Ausfallzeit gilt der Zeitraum zwischen ordentlicher Meldung der Störung und der Wiederherstellung der Verfügbarkeit während der vereinbarten Servicezeit. Eine Störung wird durch den Kunden nur dann ordentlich gemeldet, wenn er über das entsprechende Online-Formular auf der Website des Providers eine legitimierte Schadens-/Störungsmeldung erstellt und somit ein Service-Ticket eröffnet. Das Service Level kann bei Störungsmeldung über andere Wege z.B. Telefon oder Fax nicht gewährt werden. Nach der Problembeseitigung informiert der Provider den Kunden per E- Mail und schließt das Service-Ticket. Die E-Mail definiert das Ende des Messzeitraums. Die Zeit, die der Server für das Hochfahren („Booten“) des Betriebssystems benötigt, fällt nicht in den Messzeitraum des Service Levels. -
Preisgarantie
Der Provider garantiert seinen Kunden konstante monatliche Konditionen. Sollte der Provider dennoch einzelne Produkte oder Dienstleistungen verteuern, so gilt diese Preiserhöhung für Bestandskunden erst frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe. Bestandskunden wird in diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt und etwaig im Voraus gezahlte Entgelte erstattet.
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Wartungsfenster
Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen des Providers und dessen Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, ist ein Wartungsfenster vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit.
In der Regel wird eine Systemwartung an Wochenenden zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr oder nachts an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6.00 Uhr am nächsten Morgen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringst möglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Der Provider informiert den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer des Providers verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. Die jeweiligen Regelungen des gewählten Zulieferers können dem Kunden auf Anfrage gesondert mitgeteilt werden.
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Anzeigen von Mängelansprüchen
Bei Nichterfüllung eines bestimmten Service Levels in einem bestimmten Kalendermonat gewährt der Provider dem Kunden auf Antrag eine Gutschrift gemäß den nachstehenden Bedingungen. Gutschriften werden nur dann gewährt, wenn der Kunde den Antrag zur Gutschrift innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift anzeigt, beim Provider schriftlich per Telefax oder Brief geltend macht. Maßgeblich für den rechtmäßigen Eingang ist das Datum des Poststempels. Die kumulierten Gutschriften aller Service Levels sind auf 50% des monatlichen Gesamtbetrages der laufenden Entgelte für die betroffene Dienstleistung begrenzt.
Weiter gehende Ansprüche gegen den Provider, insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten und Informationen etc., sind nur im Rahmen der Haftung nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers möglich.
Muss der Provider dem Kunden aus Verletzung eines Service Levels Schadensersatz in Form einer Gutschrift leisten, so wird diese auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers vereinbarte Haftungsbegrenzung summiert.
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Haftungsausschluss
Eine Haftung des Providers bei Überschreitung bzw. Nichteinhaltung der Service Levels ist nur dann gegeben, wenn der Provider die Überschreitung bzw. Nichteinhaltung ausschließlich zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere nicht für:
(1) Ausfälle, die vom Provider nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere externe DNS-Routingprobleme, virtuelle Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur des Providers (DoS/Viren) und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle des Providers, die zu Fehlmessungen des Kunden führen können.
(2) Ausfälle, die vom Kunden verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein-/ausgehende Hackerangriffe (DoS) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software.
(3) Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hardware oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers oder des Providers gemäß installiert, betrieben und gepflegt wurden.
(4) Ausfälle, die durch Fehler bei internen oder externen Überwachungs-/Monitoringdiensten dem Kunden fälschlicherweise gemeldet werden.
(5) Ausfälle, die durch Wartungsfenster des Providers oder dessen Zulieferer verursacht wurden.Wird bei einem vom Kunden gemeldeten Mangel vom Provider nachgewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so gehen die Aufwendungen des Providers für die Fehlersuche und ggf. Fehlerbehebung zu Lasten des Kunden.
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Änderung, Kündigung
Der Provider behält sich vor, einzelne oder alle Leistungen des SLA – entsprechend der Laufzeit des Leistungsvertrags – mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zur Erneuerung des Leistungsvertrags um, oder ganz einzustellen. Die Kündigungsfrist des mit dem Provider getroffenen Leistungsvertrags bleibt hiervon unberührt.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses SLA ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der jeweilige Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden.
