Speicherungspflichten für Daten
Aufgrund eines aktuellen Anlasses möchten wir unsere Kunden daran erinnern, dass seit dem 01. Januar 2009 eine Speicherungspflicht für Daten besteht, welche in § 113a TKG geregelt ist.Auszug aus § 113a TKG
(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
Die Bundesnetzagentur hat zu diesem Thema eine Informationsseite zu häufig gestellten Fragen bezüglich TKÜV und Vorratsdatenspeicherung eingerichtet.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar – bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Rechtsabteilung, inwiefern Sie den Speicherungspflichten für Daten unterliegen.
Welche Daten werden von DOCK42 gespeichert?
DOCK42 speichert ausschließlich für Shared-Hosting-Kunden die Verkehrsdaten hinsichtlich der E-Mail-Nutzung der jeweiligen Vertragsleistungen für einen Zeitraum von 6 Monaten gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Informationen zum Datenschutz gemäß § 33 BDSG finden Sie in unserer AGB unter der Überschrift Datenschutz.
Was müssen Shared-Hosting-Kunden beachten?
Als Shared-Hosting-Kunde haben Sie die Möglichkeit, im Control-Panel unter dem Menüpunkt Log Manager die sog. Rotation der Logfiles zu konfigurieren. Standardmäßig werden Logfiles 10 Tage aufbewahrt. Sofern Sie der Speicherungspflichten für Daten unterliegen, muß der Wert auf 183 Tage erhöht werden.
Alternativ können Sie die Kundenbetreuung anweisen, diese Einstellungen für Sie vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass DOCK42 mangels Kenntnis Ihrer Speicherungspflicht keine Einstellungen von sich aus vornimmt.
Was müssen Server-Management-Kunden beachten?
Als Server-Management-Kunde müssen Sie sich lediglich selbst über das Vorliegen einer Speicherungspflicht für Daten erkundigen. Es genügt dann, diese Information der Kundenbetreuung zur Verfügung zu stellen, sodass wir das System auf Konformität überprüfen und gegebenenfalls die Konfiguration anpassen und im Systemprotokoll dokumentieren.
Was müssen V-Server-Kunden beachten?
Als V-Server-Kunde sind Sie selbst verpflichtet, für die gesetzmäßige Konfiguration Ihres Systems zu sorgen. Bei eventuellen Fragen zur Softwarekonfiguration stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – wenden Sie sich dazu einfach wie gewohnt an die Kundenbetreuung.
28.12.2009
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