Qualifizierte elektronische Signatur für Rechnungen ab 2009

Ab 2009 werden unsere Rechnungen standardmäßig per E-Mail zugestellt und mit einer digitalen Signatur versehen.
Die Signatur erfüllt die Anforderungen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 2 SigG bzw. qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SigG und berechtigt damit das rechnungserhaltende Unternehmen zum Abzug der Vorsteuer gemäß §14 UStG.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

Die Zustellung der Rechnung per Post ist ab 2009 weiterhin gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr möglich.

18.12.2008